Die sich im Untergeschoss befindende Tiefgarage ist hingegen Fremdeigentum und gehört nicht zum Verkaufsgegenstand.
Insbesondere beute das, dass zu enge Straßen, die durch parkende Fahrzeuge eingeengt würden, nicht befahren würden, wenn die Gefahr bestünde, „Personen, Fahrzeuge, Fremdeigentum oder die ...